FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Liebe PatientInnen,
seit dem 1. Oktober ist das Tragen von FFP2-Masken in den Arztpraxen NRWs Pflicht. Bitte planen Sie das bei Ihrem Besuch aus Rücksicht vor anderen Patienten mit schweren Erkrankungen ein. Sollten Sie Ihre FFP2-Maske vergessen haben, können Sie ausnahmsweise auch eine bei uns erwerben.
Nähere Informationen finden Sie auch hier.